Präzedenzfall: Einstweilige Verfügung für Raucher-Lokal

Der Nichtraucherschutz in der Gastronomie ist ein Dauerthema, weil Anzeigen von Privatpersonen bei Verwaltungsbehörden offenbar keine Abhilfe schaffen. Auch unsere langjährige Informationsarbeit führte nicht zu einem durchgreifenden Erfolg. Weiterhin halten viele Gastronomen die bestehenden gesetzlichen Nichtraucherschutzbestimmungen nicht ein und verschaffen sich damit einen unlauteren Vorteil gegenüber gesetzestreuen Mitbewerbern.

Aus diesem Grund haben wir Ende August 2014 die erste „Musterklage“ beim Handelsgericht Wien eingebracht. Dank der akribischen Vorbereitung unseres Anwalts Dr. Bernhard Tonninger von der Kanzlei Tonninger Schermaier Maierhofer & Partner Rechtsanwälte wurde in weniger als einem Monat nach Klagseinbringung eine Einstweilige Verfügung erlassen, die mittlerweile rechtskräftig ist. Die Betreiberin des betroffenen Lokals in 1030 Wien, The Golden Harp, war daraufhin gezwungen, unmittelbar ein Rauchverbot im Hauptraum ihres Betriebs durchzusetzen, um nicht tägliche Beugestrafen von bis zu € 100.000,– zu riskieren.

Nach diesem durchschlagenden Erfolg steht für uns nunmehr fest, dass mit der Unterstützung von Dr. Tonninger auch zukünftig Wettbewerbsklagen das Mittel der Wahl sind, um Verstöße gegen die Nichtraucherschutzbestimmungen in der Gastronomie wirkungsvoll zu bekämpfen. Weitere Abmahnungen und Klagen mit Anträgen auf Einstweilige Verfügungen wegen krassen Verstößen gegen das Tabakgesetz sind bereits in Vorbereitung.

 

Link: Einstweilige Verfügung

 

Rückfragehinweis:
DI Peter Tappler
+43 664 300 80 93

On November 25th, 2014, posted in: Allgemein by

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