Information

Als unabhängige, zivilgesellschaftliche Initiative sehen wir es als unseren Auftrag an, Interessierte über ihre Rechte zu informieren. Auf einer breiten Basis wollen wir erreichen, dass zahlreiche Beteiligte an fairen Rahmenbedingungen in der Gastronomie mitbauen.

Zu diesem Zweck erfahren Sie auf den folgenden Unterseiten Wissenswertes rund um die gesetzlichen Rahmenbedinungen zu unlauterem Wettbewerb und zum Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz.

Die Durchsetzung von fairem Wettbewerb und damit auch der gesetzlichen Regelungen bedarf der Unterstützung von engagierten Bürgern und Unternehmen – informieren Sie uns daher auch von Betrieben, die grob gegen gesetzliche Regelungen verstoßen.

Praktiken des unlauteren Wettbewerbs sind keine Kavaliersdelikte. Das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) legt ausdrücklich fest, dass gegen unlautere Handlungen und Geschäftspraktiken Ansprüche auf Unterlassung, Schadenersatz und Urteilsveröffentlichung bestehen. Somit ist das UWG ein wirksames Werkzeug, um Rechtsverletzungen vergleichsweise kurzfristig abzustellen. Wird eine gerichtliche Unterlassungsverpflichtung nicht umgesetzt, drohen Exekutionsstrafen von bis zu EUR 100.000,00 pro Tag!